Impressum

Der Landkreis Weilheim-Schongau ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch die Landrätin Andrea Jochner-Weiß

UST-Identifikationsnummer gem. § 27a UstG:
DE 128 378 230

Verantwortlich für Inhalt und Redaktion:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
pressestelle@lra-wm.bayern.de

Pressesprecher:
Hans Rehbehn
Tel. 0881/681-1399
Fax. 0881/681-2322
E-Mail: h.rehbehn@lra-wm.bayern.de

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Header Grafik, Menschen bei der Arbeit: AdobeStock – goodluz

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Links und Verweise (Disclaimer)
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Haftungsausschluss
Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat alle in seinem Bereich bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft. Es wird jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität und jederzeitige Verfügbarkeit der bereitgestellten Informationen übernommen. Unbeschadet der Regelungen des § 675 Abs. 2 BGB gilt für das bereitgestellte Informationsangebot folgende Haftungsbeschränkung: Der Landkreis Weilheim-Schongau und der Freistaat Bayern einschließlich ihrer Bediensteten haften nicht für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der im Internetangebot des Landratsamts angebotenen Informationen entstehen. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit die Vorschriften des § 839 BGB (Haftung bei Amtspflichtverletzung) einschlägig sind. Für etwaige Schäden, die beim Aufrufen oder Herunterladen von Daten durch Computerviren oder der Installation oder Nutzung von Software verursacht werden, wird nicht gehaftet. Namentlich gekennzeichnete Internetseiten geben die Auffassungen und Erkenntnisse der abfassenden Personen wieder. Das Landratsamt behält es sich ausdrücklich vor, einzelne Webseiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Datenschutz (Protokollierung)
Der Web-Server des Landratsamts Weilheim-Schongau wird durch ITEBO Informationstechnologie Emsland Bentheim Osnabrück GmbH, Dielingerstraße 39/40, 49074 Osnabrück betrieben.

Im Angebot des Landratsamts besteht die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) bei Schreiben (u.a. E-Mails) an das Landratsamt, der Reservierung von Wunschkennzeichen oder bei der Nutzung digitaler Formulare. Die Nutzung der angebotenen Serviceleistungen und Dienste seitens des Nutzers erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis. Evtl. in diesem Zusammenhang – ggf. auch durch beauftragte Dritte – gespeicherte Daten werden nur im Rahmen der jeweiligen Serviceleistung (z.B. Reservierung von Wunschkennzeichen) bzw. für die bei dem einzelnen Formular ggf. genannten anderen Zwecke verwendet; eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Allgemeines zum Thema Datenschutz ist auf den Web-Seiten des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu finden: www.datenschutz-bayern.de

Eröffnung elektronische Kommunikation

1.   Hinweise zur elektronischen Kommunikation         

1.1 Zugangseröffnung

Das Landratsamt Weilheim-Schongau eröffnet hiermit den Zugang für die elektronische Kommunikation nach Maßgabe der nachfolgenden Grundsätze und Rahmenbedingungen. Diese Regelungen gelten nur für die elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt Weilheim-Schongau und nicht für Angebote von Dritten, auf die möglicherweise auf den Webseiten des Landratsamt Weilheim-Schongau verwiesen wird (zum Beispiel andere Behörden).

Für das Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach:

Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
§ 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im
Privatrecht.

1.2     Rahmenbedingungen

1.2.1 Zugangseröffnung für den einfachen formlosen elektronischen Schriftverkehr (ohne Rechtsverbindlichkeit)

Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine digitale Signatur nötig. Formfreie Vorgänge oder Anfragen können per E-Mail an folgende E-Mail- Adressen gesandt werden (=Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung): poststelle@lra-wm.bayern.de

alle auf der Internetpräsentation des Landratsamt Weilheim-Schongau unter www.weilheim-schongau.de publizierten E-Mail-Adressen auf den in Briefköpfen genannten E-Mail-Adressen des Landratsamts Weilheim-Schongau.

Bitte beachten Sie: E-Mails die aus Postfächern Dritter bzw. über Webseiten Dritter abgeholt werden müssen (z. B. GMX Einschreiben) sind keine Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung!

Die Sicherung der Vertraulichkeit von Informationen ist beim Versand per E-Mail nicht unbedingt gewährleistet. Zur Sicherung der Vertraulichkeit der Informationen können im Rahmen von formfreien Vorgängen E-Mails elektronisch verschlüsselt und/oder signiert an das Landratsamt Weilheim-Schongau gesendet werden (zugrundeliegender Standard = S/Mime Version 3; S/Mime = Secure/Multipurpose Internet Mail Extensions).

Das Landratsamt Weilheim-Schongau ist bestrebt, die Kommunikation per E-Mail möglichst verschlüsselt durchzuführen. Den öffentlichen Schlüssel des Landratsamt Weilheim-Schongau und das zugehörige Wurzelzertifikat (= Root-Zertifikat) finden Sie hier:

Öffentlicher Schlüssel:

Poststelle Landratsamt Weilheim-Schongau.zip = öffentlicher Schlüssel für E-Mail Adresse poststelle@lra-wm.bayern.de

Wurzelzertifikate:
GlobalSign Root CA – R3.zip
GlobalSign PersonalSign 2 CA – SHA256 – G3.zip

Sollten bei der Entschlüsselung Schwierigkeiten auftreten, so werden Sie seitens des Empfängers über die damit verbundenen Konsequenzen informiert. Stellen Sie deshalb bitte sicher, dass vor der Signaturprüfung die entsprechenden Aussteller-Zertifikate (=Stammzertifikate) Ihrem Mail-Client zur Verfügung stehen.

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an das Landratsamt Weilheim-Schongau versenden so beachten Sie bitte, dass das Landratsamt Weilheim-Schongau nicht alle auf dem Markt gängigen Formate und Anwendungen unterstützt. Die im Folgenden genannten Dateiformate werden verarbeitet, soweit sie keine Makros enthalten.

Zugelassene Dokumenttypen:

DateitypDatei-erweiterungVersionEin-
schränkung
Programm (Beispiel)
Textdateien (ASCII-Code)*.txtNur Text, ohne Formatierungscode, keine SonderzeichenNotepad
Adobe Portable Dokument Format*.pdfAb Adobe Reader 6.0 und höherAcrobat Writer, FreePDFXP
Rich Text Format*.rtfWordPad
Microsoft Word*.docAb Version Word 97 und höherKeine aktiven Komponenten (Makros usw.)Microsoft Word
Microsoft Excel*.xlsAb Version Excel 97 und höherKeine aktiven Komponenten (Makros usw.)Microsoft Excel
Microsoft PowerPoint*.pptAb Version 2003 und höherKeine aktiven Komponenten (Makros usw.)Microsoft PowerPoint
Bilddateien*.jpg, *.jpeg, *.tif, *.tiffKeine aktiven Komponenten (Makros usw.)Scannersoftware, digitale Kamera
Dokumentenformat der Textverarbeitung von Open Office (Writer)*.sxw, *.odtKeine aktiven Komponenten (Makros usw.)OpenOffice
Komprimierte Dateien (zip-Archive)*.zipJeweils in deraktuellen VersionKeine selbstentpackende Dateien, keine Dateitypen, die im Sinne dieser Zugangseröffnung ausgeschlossen wurden, keine Dateien mit PasswortschutzWinZip, 7-Zip

Weitere Datei-Formate sind nur in Absprache mit der Empfangsstelle zulässig. An jede übermittelte Nachricht können Dateianhänge (maximal 100 Anlagen) hinzugefügt werden. Die maximale Größe der E-Mail inkl. aller Anlagen darf 30 MB nicht überschreiten. Von der Übermittlung grundsätzlich ausgeschlossene Dateitypen sind:

alle ausführbaren Dateien (z. B. *.exe, *.bat)
alle Dateien mit aktiven Inhalten wie z. B. Makros.

Die Angabe einer vollständigen und richtigen Absenderadresse in der übermittelten Signatur der E-Mail ist zwingend erforderlich. Die Verwendung eines Pseudonyms ist nicht zulässig.

Übersandte Vorgänge, die diesen Rahmenbedingungen nicht entsprechen, erlangen keine Rechtsverbindlichkeit. Sollten Dokumente fehlen oder nicht lesbar sein, erfolgt eine entsprechende Rückmeldung des Landratsamt Weilheim-Schongau. Rückmeldungen werden  i. d. R. elektronisch gegeben, können aber auch wie bisher per Briefpost oder per Fax erfolgen.

Wenn Sie diese Zugangseröffnung nutzen, so sind Sie damit einverstanden, dass ihre E-Mail auf Viren und Spam überprüft wird. Als mit Viren verseucht klassifizierte E-Mails werden nicht gelesen, sofort gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in E-Mails die Computerviren enthalten in aller Regel die Absenderadresse gefälscht wurde, erfolgt keine elektronische Rückinformation.

Wurde eine elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt Weilheim-Schongau eröffnet, geht das Landratsamt Weilheim-Schongau davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

Rechtlich verbindliche Willenserklärungen die im Rahmen der in diesem Kapitel beschriebenen Zugangseröffnung per E-Mail an das Landratsamt Weilheim-Schongau übersendet werden, gelten als nicht abgegeben. Für rechtlich verbindliche Willenserklärungen wurde der Zugang gemäß Kapitel

1.2.2 eröffnet bzw. ist die papiergebundene Kommunikation (Brief, Fax) zu nutzen.

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger soweit möglich darüber informiert. Dieser Fall kann z. B. durch Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen oder auch durch allgemeine technische Probleme ausgelöst werden.

Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Anliegen auf elektronischem Wege zulässig oder verarbeitbar ist, setzen Sie sich vorher mit der zuständigen Stelle im Landratsamt Weilheim- Schongau in Verbindung, die Ihnen gerne weiterhilft.

Seitens des Landratsamts Weilheim-Schongau wird gebeten, alle der vorstehenden Regelungen für die elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt zu beachten. Sollten sich Änderungen  diesbezüglich ergeben, so wird im Impressum der Webadresse www.weilheim-schongau.de darauf hingewiesen.

1.2.3 Zugangseröffnung für den rechtsverbindlichen elektronischen Schriftverkehr

Der elektronische Zugang, insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente, für eine  rechtsverbindliche Kommunikation im Sinne der unter Kapitel 1.1 genannten Verfahrensgesetze wird  vom Landratsamt Weilheim-Schongau gemäß eGovernment-Gesetz (EGovG, §2, Absatz 1, bzw. BayEGovG) eröffnet.

Ein De-Mail-Zugang gemäß De-Mail-Gesetz (De-Mail-G) wird nicht eröffnet. Nach Klärung der  technischen Voraussetzungen eines solchen Zugangs wird das Landratsamt Weilheim-Schongau  die Eröffnung prüfen.

Elektronischer Rechtsverkehr

Beteiligte können beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und den bayerischen Verwaltungsgerichten Dokumente, insbesondere Schriftsätze, auch elektronisch einreichen. Die Gerichte haben hierfür jeweils ein elektronisches Postfach eingerichtet. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Sichere Übermittlungswege sind das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) oder eine absenderbestätigte DE-Mail. Eine normale E-Mail genügt nicht.

Rechtsgrundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr sind § 55a VwGO und die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach. Weitere technische Anforderungen an die Übermittlung und Bearbeitung elektronischer Dokumente hat die Bundesregierung bekanntgemacht.

Regierung:

Er kann auch elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen unter der Adresse rechtsbehelfe@reg-ob.bayern.de eingelegt werden.

Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ein elektronisch eingelegter Widerspruch bei der Regierung von Oberbayern muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Eine elektronische Widerspruchseinlegung ohne qualifizierte elektronische Signatur ist unzulässig.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Landratsamt Weilheim Schongau) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung
(Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie
Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website http://www.weilheim-schongau.de.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Landratsamt Weilheim Schongau
Püttrichstraße 8, 82362 Weilheim
Tel 0881/681-0, Fax 0881/681-2353

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website wird derzeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer

Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47

81541 München